Hinweise für Ordner*innen auf Demos

20.03.2024

Merkblatt für Ordner*innen

Vielen Dank, dass Du gemeinsam mit vielen anderen dazu beitragen wirst, dass unsere Versammlung ein Erfolg für die gute Sache wird!

Als Ordner*in gibt es einige Dinge zu beachten, die wir hier für Dich zusammengefasst haben:

Ordner*innen müssen volljährig sein und mit weißen Armbinden mit der Bezeichnung „Ordner*in“ gekennzeichnet sein. Bitte gib die Armbinde nach dem Ende der Veranstaltung an der Bühne zurück.

Bitte seid immer in 2er-Gruppen unterwegs und bleibt nicht die ganz Zeit an einer Stelle stehen (außer es ist explizit so vorgesehen), sondern bewegt Euch durch die gesamte Demo bzw. Kundgebung.

Ordner*innen unterstützen die Versammlungsleitung und sollen dabei insbesondere die planmäßige Durchführung der Versammlung unterstützen (keine unnötigen Blockaden von Verkehrswegen, planmäßige Durchführung der Versammlung, Erkennen von Störungen und angespannten Situationen).

Ordner*innen agieren deeskalierend und besonnen, aber klar und entschlossen in der Kommunikation. Keinesfalls sollst Du Dich in gefährliche Situationen bringen, sondern im Zweifelsfall umgehend die Versammlungsleitung kontaktieren, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Pyrotechnik ist nicht zulässig. Solltet ihr den Gebrauch bemerken, weist bitte freundlich darauf hin, dass eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz riskiert wird.

Ordner*innen sind keine Hilfspolizist*innen und damit auch nicht verpflichtet, jede Ordnungswidrigkeit oder Straftat zu unterbinden. Bitte informiert im Zweifelsfall die Versammlungsleitung.

Demonstrationsteilnehmer*innen sind verpflichtet den Anweisungen der Ordner*innen Folge zu leisten. Ordner*innen unterliegen wiederum den Weisungen der Versammlungsleitung.

Umgang mit Rechtsextremist*innen und anderen Störer*innen

Bei Störungen oder Provokationen informiere bitte unverzüglich die Versammlungsleitung. Sofern die Möglichkeit besteht, können Störer*innen von Demo-Teilnehmenden eingekreist, isoliert und behutsam abgedrängt werden – sie dürfen aber rein rechtlich nicht in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden. Bitte werde auf keinen Fall handgreiflich oder verbal aggressiv – bleibe ruhig und besonnen!

Bei Versammlungen unter freiem Himmel gibt es kein Hausrecht, wir müssen Menschen mit anderen Meinungen also dulden – solange sie die Ordnung unserer Versammlung nicht „gröblich stören“. In einem solchen Fall kann die Person durch die Polizei von der Versammlung ausgeschlossen werden. Die Entscheidung, ob eine „gröbliche Störung“ vorliegt, trifft die Polizei. Wie gesagt: in solchen Fällen unbedingt die Versammlungsleitung informieren, damit das weitere Vorgehen abgestimmt werden kann!

Polizeimaßnahmen

Falls Du beobachtest, dass die Polizei unsere Versammlung filmt, Personalien von Teilnehmer*innen aufnimmt oder ähnliche Maßnahmen durchführt, informiere bitte ebenfalls die Versammlungsleitung.

Kontakt zur Versammlungsleitung:
Versammlungsleiter/Ansprechpartner während der Demo:
Ansprechpartner auf dem Kundgebungsplatz:

 

 

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