Wohngemeinnützigkeit? Nö.

06.07.2024

Anfang Juni feierte sich die Ampelregierung dafür, eine „neue Wohngemeinnützigkeit“ beschlossen zu haben. Bei genauerem Hinsehen hat diese allerdings mit Wohngemeinnützigkeit nichts zu tun – und sie erreicht kaum jemanden.

Wohngemeinnützigkeit bedeutete in Deutschland bis zu ihrer Abschaffung 1990, dass entsprechende Wohnungsunternehmen ihre Gewinnausschüttungen und Mieten begrenzten. Im Gegenzug erhielten sie öffentliche Gelder. Einmal geförderter Wohnraum musste dabei immer gemeinnützig bleiben. Das neue Ampel-Modell schließt nur wenig an diese Grundsätze an. Es stellt das preisgünstige Vermieten an Bedürftige dem Unterstützen etwa von Kultur, Denkmal- oder Tierschutz gleich.

 

Die Konsequenz: Der Verkauf von Wohnraum wird den „gemeinnützigen“ Unternehmen möglich sein, wenn auch unter Bedingungen. Gewinnausschüttungen hingegen nicht. Letzteres führt dazu, dass sich gemeinwohlorientierte Wohnungsunternehmen etwa der Kommunen kaum für dieses Modell erwärmen werden. Der gemeinnützige Sektor wird klein bleiben.

Und zwar sehr klein: Unter das neue Regelwerk fallen derzeit wohl etwa 0,4 Prozent der Mietwohnungen in Deutschland. Das ist völlig unzureichend. Für ver.di ist deshalb klar: Wir brauchen eine echte neue Wohngemeinnützigkeit, die tatsächlich breite Schichten der Bevölkerung erreicht. Nur so können wir dem Mangel an bezahlbarem Wohnraum begegnen.