Digitalisierungstarifvertrag Bund
Dritte Verhandlung:
Digitalisierungstarifvertrag Bund
Mühsame Fortschritte
Nachdem die für den 16. November
2020 geplante Verhandlung
aufgrund der Corona-Pandemie
abgesagt werden musste, wurden
die Verhandlungen zum Digitalisierungstarifvertrag
mit dem Bund
am 15. Januar 2021 fortgesetzt.
Aufgrund der aktuellen Lage fand
diese Runde in Form einer Videoschaltung
statt. Was ja auch gut
zum Verhandlungsthema passt.
Im Mittelpunkt der dritten Verhandlungsrunde
standen die Themen
Qualifizierung, Auslösemechanismus
für die Anwendung des
Digitalisierungstarifvertrages und
Beschäftigungssicherung.
Qualifizierung
Zur Qualifizierung hatte die ver.di-
Verhandlungskommission in der
letzten Verhandlung im August
2020 sehr ausführlich die Bedarfe
vorgestellt. Hierzu stand noch eine
Rückmeldung der Arbeitgeberseite
aus, die jedoch recht dürftig ausfiel.
Vollkommen unverständlich wurde
noch mal eine Grundsatzdiskussion
aufgemacht, ob ein solcher Tarifvertrag
denn Sinn mache und ob
nicht betriebliche Regelungen vollkommen
ausreichen würden. So
wurde nach aktuellen Problemen
gefragt, obwohl doch klar ist, dass
es hier um Regelungen für die Digitalisierungsmaßnahmen
der Zukunft
geht. Genau deshalb hatten sich
der Bundesinnenminister Seehofer
mit dem ver.di-Vorsitzenden darauf
verständigt, einen solchen Digitalisierungstarifvertrag
verhandeln zu
wollen.
Klar ist: Qualifizierung ist der Schlüssel,
der es den Beschäftigten ermöglicht,
in digitalen Veränderungsprozessen
mithalten zu können.
Dieser Schlüssel muss mit
einem durchsetzbaren Rechtsanspruch
versehen und dem jeweils
zukünftig aktuellen Bedarf gerecht
werden.
Auslösemechanismus
Verabredet war, dass die Arbeitgeberseite
sich darüber Gedanken
macht, wann die Regelungen des
Digitalisierungstarifvertrages grundsätzlich
greifen sollen. Leider auch
hier Fehlanzeige: Tatsächlich auslösende
Momente für Regelungen eines
Digitalisierungstarifvertrages
sieht der Bund aktuell nicht. Stattdessen
favorisiert der Bund bei
möglichen Veränderungsprozessen
die Regelungsmöglichkeit über
Dienstvereinbarungen. Auch tut
sich die Arbeitgeberseite schwer
damit zu definieren, was unter die
Definition Digitalisierung fallen soll.
Hier verspielt die Arbeitgeberseite
die Möglichkeit, mit einem Digitalisierungstarifvertrag
einen guten
und sinnvollen – und längst überfälligen
- Rahmen zu setzen, um
Veränderungsprozesse erfolgreich
gemeinsam mit den Beschäftigten
zu gestalten und umzusetzen.
Beschäftigungssicherung
Als zentrales Element muss ein Digitalisierungstarifvertrag
den Beschäftigten
den notwendigen
Schutz bei den anstehenden Veränderungsprozessen
bieten. Deshalb
gehören in diesen Tarifvertrag auch
Regelungen zur Arbeitsplatzsicherung,
zum Ausschluss betriebsbedingter
Kündigungen, zur Entgeltsicherung,
aber auch zur finanziellen
Unterstützung bei dauerhafter
Arbeitsortänderung.
Und natürlich muss der Tarifvertrag
auch Antworten geben auf Fragen
zur Ausgestaltung und dem Umgang
mit Arbeitsplatzangeboten
bei Wegfall des angestammten Arbeitsplatzes
oder gar einer Auflösung
des Arbeitsverhältnisses mitsamt
einem Anspruch auf eine Abfindung.
Zu allen diesen Punkten
hat ver.di dem Bund in der Verhandlung
einen Vorschlag vorgestellt.
Wenn der Arbeitgeber Bund die
Beschäftigten mitnehmen und
nicht im Regen stehen lassen will,
muss er diese Vorschläge ernst
nehmen und den Beschäftigten die
notwendigen Sicherheiten geben.
Wie geht es weiter?
Am 29. Januar 2021 werden die
Verhandlungen fortgesetzt. Ein
weiter so kann es nicht geben! Im
Interesse der Beschäftigten müssen
die Verhandlungen zügig zu einem
Abschluss gebracht werden. Daher
muss sich der Bund klar zu den gemeinsam
identifizierten tarifvertraglichen
Gestaltungsfeldern Qualifizierung,
Beschäftigungssicherung
und mobiles Arbeiten bekennen
und zwar konstruktiv im Sinne
einer guten tarifvertraglichen Reglung
für die Beschäftigten.
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