04.12.2024
Wenn Sie einen Betriebsrat gründen wollen, machen Sie sich mit dem Wahlprocedere vertraut. Es lohnt sich. Denn hier liegt der Schlüssel für Ihre erfolgreiche Betriebsratswahl.
Was muss ich bei den Wahlverfahren beachten? Warum gibt es zwei Wahlverfahren, die sich grundsätzlich voneinander unterscheiden? Welche Formblätter benötige ich und welche Richtlinien gelten, wenn sich KandidatInnen für die Betriebsratswahl aufstellen wollen? Auf dieser Seite finden Sie erste (Hintergrund-)Informationen.
Unterschiedliche Wahlverfahren
Grundsätzlich gibt es zwei Wahlverfahren. Welches Wahlverfahren Sie anwenden, hängt von der jeweiligen Größe eines Betriebes zusammen.
Das normale Wahlverfahren:
Kommt zum Einsatz bei einem Betrieb mit in der Regel mehr als 50 wahlberechtigten Arbeitnehmern.
> Zu den Seminaren für das normale Wahlverfahren
Das vereinfachte Wahlverfahren:
Wenn in der Regel zwischen fünf und 50 wahlberechtigte Arbeitnehmer in einem Betrieb beschäftigt werden, findet das vereinfachte ein- bzw. zweistufig ausgestaltete Wahlverfahren nach § 14a Absatz 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) statt.
In Betrieben mit in der Regel zwischen 51 und 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern kann der Wahlvorstand mit dem Arbeitgeber die Anwendung des vereinfachten Wahlverfahrens vereinbaren (§ 14a Absatz 5 BetrVG).
> Zu den Seminaren für das vereinfachte Wahlfahren
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