• Rechtstipps von A -Z

    DGB Haus
    © ver.di
  • Urlaub

    Wer arbeitet muss sich auch erholen! Schon in der Antike, bei den alten Griechen oder im Rom vor 2000 Jahren, war selbst vielen Sklavenhaltern klar, dass sie ihre Zwangsarbeiter nur dann auf Dauer ausbeuten konnten, wenn sie ihnen ausreichend freie Tage und Ruhepausen zur Erholung gönnten. In den Fabriken des 19. Jahrhunderts, arbeiteten die Menschen 16 Stunden am Tag, 52 Wochen im Jahr. Urlaub Fehlanzeige! Das änderte sich erst im 20. Jahrhundert.

    Urlaub
    © ver.di
  • Kündigung

    Das wichtigste zuerst: Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Mündliche Kündigungen sind unwirksam. Nach Erhalt der Kündigung (persönlich oder im Briefkasten) beginnt die 3-Wochen-Frist. Innerhalb der nächsten 3 Wochen muss die Klage beim Arbeitsgericht eingegangen sein (Poststempel reicht nicht). Ob eine Kündigungsschutzklage Erfolg hat oder nicht, muss im Einzelfall geprüft werden.

    Kündigung
    © C. Heil
  • Deine Rechte im Streik

    Der Streik ist ein Grundrecht (Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz) und das rechtmäßige Mittel zur Durchsetzung der Tarifforderung (BAG v. 12.09.1984 – 1 AZR 342/83). Dies gilt für Warnstreiks genauso wie für den Vollstreik. Der Streik ist immer das letzte Mittel, um berechtigte Forderungen der Gewerkschaften durchzusetzen; daher ist es gerade dann notwendig, dass möglichst alle zum Streik aufgerufenen Arbeitnehmer/-innen sich am Streik beteiligen.

    Streikkundgebung T-Systems Darmstadt, 31.05.2016
    © Pascal Röckert
1/24

ver.di Kampagnen