Der „Lotse für Menschen mit Handicap“ gibt künftig Hilfe rund um das Schwerbehindertenrecht. Dies heißt, Hilfe zur Selbsthilfe bei Fragen von erwerbstätigen und arbeitslosen Menschen, die Probleme haben. Die angebotene Unterstützung erfolgt unter anderem beim Stellen von Anträgen an Behörden und Ämter, beispielsweise, wenn bei einem Grad der Behinderung von 30 bzw. 40 ein Antrag auf Gleichstellung sinnvoll ist. Außerdem hilft der Lotse bei der Gründung von Schwerbehindertenvertretungen und gibt auf Anfrage Tipps aus seiner praktischen Erfahrung.
Der Bezirksgeschäftsführer von ver.di Frankfurt und Region, Alexander Klein: „Mit dem neuen Serviceangebot wollen wir diejenigen unserer Mitglieder erreichen, die auf Grund eines Handicaps ein erweitertes Informations- und Unterstützungsbedürfnis haben. Wir freuen uns, dass wir mit dem ehrenamtlichen Kollegen Erwin Krammig einen ausgewiesenen Praktiker im Bereich des Sozialrechts gefunden haben. Krammig hat bei seiner Tätigkeit im Betrieb als Vertrauensmann der schwerbehinderten Menschen (SBV) langjährige Erfahrung gesammelt, sich regelmäßig fortgebildet und leitet seit ein paar Jahren im ver.di Bezirk einen Arbeitskreis zur Vernetzung von Schwerbehindertenvertretungen.“
Erwin Krammig: „Für Erwerbstätige mit einer (Schwer)Behinderung gibt es viele Dinge im Sozialrecht zu beachten. Das fängt beim Grad der Behinderung an, geht über mögliche Hilfsmittel, die gesetzlich möglich sind, Zuschüsse, die beantragt werden können, Rehamaßnahmen und so weiter. Dies ist für den Einzelnen oft nur schwer überschaubar. Eine gute Hilfe zur Selbsthilfe kann da vieles erleichtern. Gerade jetzt während der Corona-Pandemie sehen wir beispielsweise, dass die tägliche Anwesenheit am Arbeitsplatz in Betrieb oder Dienststelle für Viele physisch und psychisch sehr bis extrem wichtig ist. Wir versuchen hier zu unterstützen, um es zu ermöglichen.“
Nun weist unser Lotse, Erwin Krammig, auch darauf hin, dass ein Zuschuss an und für Personen gegeben werden kann, die weder schwerbehindert und auch nicht gleichgestellt sind (Grad der Behinderung - GdB 10 bis unter 50). Dieser Zuschuss kann sowohl an die betroffene Person selbst und auch an deren Arbeitgeber geleistet werden, ohne dass vorher ein Antrag an das Versorgungsamt gestellt wurde. Festgelegt ist dies in den §§ 49 und 50 im SGB IX. Den Betriebsräten, Personalräten und Mitarbeitervertretungen sollte diese Möglichkeit bekannt sein.
In der Region (Stadt Frankfurt, Stadt Offenbach sowie in den Landkreisen Offenbach, Main-Taunus, Hochtaunus und Wetterau) sind nach Daten des Landesversorgungsamtes Hessen vom März 2020 gut acht Prozent der Einwohnerinnen und Einwohner mit einem Grad zwischen 20 und 100 behindert. In absoluten Zahlen sind das rund 162.000 Menschen. Knapp die Hälfte dieser Menschen mit Handicap (47 Prozent) sind im erwerbsfähigen Alter. Der Landkreis Wetterau hat den höchsten Anteil an Schwerbehinderten (49,9 Prozent), der Hochtaunuskreis den niedrigsten (42,6 Prozent).
ver.di hat auf der Grundlage von Daten der Agentur für Arbeit eigene Berechnungen angestellt. Demnach betrug im März 2020 der Anteil der arbeitslos gemeldeten schwerbehinderten Menschen in der Region 6,1 Prozent und lag somit um 35,2 Prozent über der Quote (4,5 Prozent) aller Arbeitslosen. Klein und Krammig: „Dieses Ergebnis finden wir bedenklich. Daher fordern wir Arbeitgeber und Politik dazu auf, Menschen mit Behinderung besser in das Erwerbsleben zu integrieren.“
Das Angebot „Lotse für Menschen mit Handicap“ richtet sich an ver.di-Mitglieder und solche, die es werden wollen und ist für Mitglieder kostenfrei.
Termine sind können jeweils für den ersten Mittwoch (12 Uhr bis 18 Uhr) vereinbart werden, am Besten per E-Mail an LOTSE-HANDICAP.FFM-REGION@VERDI.ORG mit Nennung der ver.di-Mitgliedsnummer und einer Rückruf-Telefonnummer oder, wenn das nich geht, telefonisch über die zentrale Rufnummer des ver.di-Bezirkes unter 069/2569-0 oder erfolgen. Die Beratungen finden statt im ver.di-Büro Offenbach, Berliner Straße 220-224, 63067 Offenbach.